Verein
Die Österreich-Tadschikische Kulturgemeinde wurde im Januar 2024 gegründet und am 15. Mai 2024 als gemeinnütziger Verein registriert. ÖTK ist eine öffentliche Organisation, die sich der Pflege und Stärkung der Beziehungen zwischen Österreich und Tadschikistan durch kulturelle, sportliche, humanitäre und gesellschaftliche Aktivitäten widmet.
Hauptziele
- Beziehungen auf kultureller Ebene aufbauen und Gemeinschaften verbinden
- Freundschaft unter den in Österreich lebenden Nationalitäten stärken
- Möglichkeiten für kulturellen, sportlichen, sozialen und humanitären Austausch schaffen
Vereinsvorstand
Obmann
Abdulchair Turaev
Obmann-Stellvertreter
Mahmadkarim Orzuev
Vereinsstatuten
§ 1–3: Grundlegende Informationen
Der Verein hat seinen Sitz in Wien und unterliegt österreichischem Vereinsrecht. Er ist eine gemeinnützige, internationale Nichtregierungsorganisation.
§ 2: Zweck
Der Verein fördert: Freundschaft zwischen Österreich und Tadschikistan; kulturellen, wissenschaftlichen und bildungsbezogenen Austausch; Kenntnisse über tadschikische und zentralasiatische Kunst, Musik, Literatur und Sport; Integrationsunterstützung für tadschikische Einwanderer; karitative Aktivitäten zur Unterstützung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen in Tadschikistan.
§ 4–5: Tätigkeiten und Finanzierung
Ideelle Mittel: Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen, Meinungsbildung, Vernetzung. Materielle Mittel: Förderungen, Subventionen, Veranstaltungserlöse, Publikationen, Spenden und Schenkungen.
§ 7: Mitgliedschaftsarten
Ordentliche Mitglieder: aktive Teilnehmer. Außerordentliche Mitglieder: Unterstützer mit finanzieller Hilfe. Ehrenmitglieder: von der Generalversammlung anerkannt. Förderausschuss: öffentliche Persönlichkeiten ohne Mitgliedschaft.
§ 8: Rechte und Pflichten der Mitglieder
Mitglieder können an allen Veranstaltungen teilnehmen und Einrichtungen nutzen. Nur ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht (je eine Stimme) und können in den Vorstand gewählt werden. Mitglieder müssen die Vereinsinteressen fördern und die Statuten einhalten.
§ 10: Generalversammlung
Trifft jährlich zusammen; Sonderversammlungen auf Antrag eines Drittels der Mitglieder oder bei Zweidrittelmehrheit des Vorstands. Mindestens 14 Wochen Vorankündigung. Kann persönlich, hybrid oder digital stattfinden.
§ 13: Vorstandsstruktur
Vom Vorstand gewählt; mindestens vier Mitglieder (Obmann, Stellvertreter, Schriftführer, weitere). Zweijährige Amtszeit mit Möglichkeit zur Wiederwahl.
§ 17: Auflösung
Erfordert eine Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung mit Vorankündigung. Bei Auflösung werden Vermögenswerte auf eine andere gemeinnützige soziale Organisation übertragen.
Geschichte / История
Geschichte des Vereins
Januar 2024
Gründung des Vereins
Die Österreich-Tadschikische Kulturgemeinde wurde gegründet
Januar 2024
Gründung des Vereins
Die Österreich-Tadschikische Kulturgemeinde wurde gegründet
15. Mai 2024
Vereinsregistrierung
Offizielle Registrierung als gemeinnütziger Verein in Österreich
15. Mai 2024
Vereinsregistrierung
Offizielle Registrierung als gemeinnütziger Verein in Österreich
Sommer 2024
Erste Veranstaltungen
Erste kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen fanden statt
Sommer 2024
Erste Veranstaltungen
Erste kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen fanden statt
2025
Wachstum & Expansion
Mitgliedschaft und Aktivitäten wuchsen kontinuierlich
2025
Wachstum & Expansion
Mitgliedschaft und Aktivitäten wuchsen kontinuierlich
