ÖTK

Verein

Die Österreich-Tadschikische Kulturgemeinde wurde im Januar 2024 gegründet und am 15. Mai 2024 als gemeinnütziger Verein registriert. ÖTK ist eine öffentliche Organisation, die sich der Pflege und Stärkung der Beziehungen zwischen Österreich und Tadschikistan durch kulturelle, sportliche, humanitäre und gesellschaftliche Aktivitäten widmet.

Hauptziele

  • Beziehungen auf kultureller Ebene aufbauen und Gemeinschaften verbinden
  • Freundschaft unter den in Österreich lebenden Nationalitäten stärken
  • Möglichkeiten für kulturellen, sportlichen, sozialen und humanitären Austausch schaffen

Vereinsvorstand

Obmann

Abdulchair Turaev

Obmann-Stellvertreter

Mahmadkarim Orzuev

Vereinsstatuten

§ 1–3: Grundlegende Informationen

Der Verein hat seinen Sitz in Wien und unterliegt österreichischem Vereinsrecht. Er ist eine gemeinnützige, internationale Nichtregierungsorganisation.

§ 2: Zweck

Der Verein fördert: Freundschaft zwischen Österreich und Tadschikistan; kulturellen, wissenschaftlichen und bildungsbezogenen Austausch; Kenntnisse über tadschikische und zentralasiatische Kunst, Musik, Literatur und Sport; Integrationsunterstützung für tadschikische Einwanderer; karitative Aktivitäten zur Unterstützung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen in Tadschikistan.

§ 4–5: Tätigkeiten und Finanzierung

Ideelle Mittel: Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen, Meinungsbildung, Vernetzung. Materielle Mittel: Förderungen, Subventionen, Veranstaltungserlöse, Publikationen, Spenden und Schenkungen.

§ 7: Mitgliedschaftsarten

Ordentliche Mitglieder: aktive Teilnehmer. Außerordentliche Mitglieder: Unterstützer mit finanzieller Hilfe. Ehrenmitglieder: von der Generalversammlung anerkannt. Förderausschuss: öffentliche Persönlichkeiten ohne Mitgliedschaft.

§ 8: Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mitglieder können an allen Veranstaltungen teilnehmen und Einrichtungen nutzen. Nur ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht (je eine Stimme) und können in den Vorstand gewählt werden. Mitglieder müssen die Vereinsinteressen fördern und die Statuten einhalten.

§ 10: Generalversammlung

Trifft jährlich zusammen; Sonderversammlungen auf Antrag eines Drittels der Mitglieder oder bei Zweidrittelmehrheit des Vorstands. Mindestens 14 Wochen Vorankündigung. Kann persönlich, hybrid oder digital stattfinden.

§ 13: Vorstandsstruktur

Vom Vorstand gewählt; mindestens vier Mitglieder (Obmann, Stellvertreter, Schriftführer, weitere). Zweijährige Amtszeit mit Möglichkeit zur Wiederwahl.

§ 17: Auflösung

Erfordert eine Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung mit Vorankündigung. Bei Auflösung werden Vermögenswerte auf eine andere gemeinnützige soziale Organisation übertragen.

Geschichte / История

Geschichte des Vereins

Januar 2024

Gründung des Vereins

Die Österreich-Tadschikische Kulturgemeinde wurde gegründet

15. Mai 2024

Vereinsregistrierung

Offizielle Registrierung als gemeinnütziger Verein in Österreich

Sommer 2024

Erste Veranstaltungen

Erste kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen fanden statt

2025

Wachstum & Expansion

Mitgliedschaft und Aktivitäten wuchsen kontinuierlich